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   BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79   

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https://dejure.org/1979,6379
BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79 (https://dejure.org/1979,6379)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1979 - 5 B 21.79 (https://dejure.org/1979,6379)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1979 - 5 B 21.79 (https://dejure.org/1979,6379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle - Nachweis der für das betriebene Handwerk notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten - Wiederholung einer Prüfung bei Misslingen infolge Prüfungsdrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.10.1965 - VII C 170.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79
    Auf eine erfolgreiche längere Betriebsführung kann der Bewerber nur dann verweisen, wenn ihm die Betriebsführung aufgrund einer Ausnahmebewilligung, die jeweils eine hinreichende fachliche Qualifikation voraussetzt, erlaubt worden war (vgl. hierzu Urteil vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 7 C 170.63 - [GewArch. 1966, 86]).
  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79
    In Ermangelung anderer Anhaltspunkte wird eine solche Beurteilung vielfach nur durch eine Prüfung des Bewerbers und eine Begutachtung seiner bisherigen Tätigkeit möglich sein (vgl. u.a. BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59] [290]; Urteil vom 26. Januar 1962 - BVerwG 7 C 68.59 - [GewArch, 1962, 95 [97]]).
  • BVerwG, 22.03.1963 - VII C 141.61

    Begriff der "Prüfungsfähigkeit" - Vereinbarkeit des landesrechtlichen Begriffs

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79
    Ebensowenig wäre es mit dem Gebot der Gleichbehandlung der Prüflinge vereinbar, wenn psychische Belastungen, denen jeder Prüfling mehr oder weniger ausgesetzt ist, dazu führen könnten, dem Prüfling das Risiko des Mißlingens der Prüfung abzunehmen (Urteil vom 22. März 1963 - BVerwG 7 C 141.61 - [Buchholz 421.0 Nr. 17]).
  • BVerwG, 05.05.1959 - VII C 66.59
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79
    In Ermangelung anderer Anhaltspunkte wird eine solche Beurteilung vielfach nur durch eine Prüfung des Bewerbers und eine Begutachtung seiner bisherigen Tätigkeit möglich sein (vgl. u.a. BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59] [290]; Urteil vom 26. Januar 1962 - BVerwG 7 C 68.59 - [GewArch, 1962, 95 [97]]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65

    Bindung eines Revisionsgerichts an die Zulassung der Revision wegen Divergenz -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79
    Daraus allein schon den Schluß herzuleiten, er besitze die für die Ausübung des Kraftfahrzeughandwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, würde die Gefahr begründen, daß der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsmäßig anerkannte große Befähigungsnachweis unterlaufen wird, und gleichzeitig diejenigen Handwerker benachteiligen, die sich der Mühe einer Meisterprüfung unterziehen (Urteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG 7 C 98.59 - [Buchholz 451.45 § 7 Nr. 2]; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 55.65 - [Buchholz 451.45 § 8 Nr. 1]).
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 98.59
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79
    Daraus allein schon den Schluß herzuleiten, er besitze die für die Ausübung des Kraftfahrzeughandwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, würde die Gefahr begründen, daß der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsmäßig anerkannte große Befähigungsnachweis unterlaufen wird, und gleichzeitig diejenigen Handwerker benachteiligen, die sich der Mühe einer Meisterprüfung unterziehen (Urteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG 7 C 98.59 - [Buchholz 451.45 § 7 Nr. 2]; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 55.65 - [Buchholz 451.45 § 8 Nr. 1]).
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